Cybersecurity Pläne - IRP | BCP | DCP
Als Certified in Cybersecurity sorge ich mit der Erstellung von IRP, BCP und DRP für die digitale Zukunftssicherheit Ihres Unternehmens – damit Sie auf alles vorbereitet sind.
Cybersecurity Pläne – IRP | BCP | DCP: Sicherheit strategisch planen und umsetzen
Ein gezielter Cyberangriff, ein Datendiebstahl oder ein schwerer IT-Ausfall – Szenarien, die heute jeden Betrieb treffen können. Die Frage ist nicht mehr ob, sondern wann ein Vorfall eintritt. Deshalb benötigen Unternehmen und Behörden strukturierte, praxistaugliche Notfallpläne, um im Ernstfall schnell, rechtssicher und wirkungsvoll zu handeln.
Ich unterstütze Sie bei der Planung, Erstellung und Umsetzung von Cybersecurity-Plänen – maßgeschneidert für Ihre Organisation und abgestimmt auf Ihre IT-Landschaft, Prozesse und Geschäftsrisiken.
Dabei arbeite ich nach drei zentralen Standards:
IRP – Incident Response Plan
BCP – Business Continuity Plan
DCP – Disaster Recovery Plan
IRP – Incident Response Plan
Der Incident Response Plan (IRP) ist der Reaktionsplan für IT-Sicherheitsvorfälle. Er definiert klare Abläufe, Rollen und Maßnahmen, sobald ein Cyberangriff erkannt wird. Ziel ist es, den Schaden zu begrenzen, schnell zu reagieren und die Ursache systematisch zu analysieren.
Ein IRP enthält:
Definition sicherheitsrelevanter Vorfälle
Meldeketten und Verantwortlichkeiten
Sofortmaßnahmen zur Eindämmung
interne & externe Kommunikationsstrategien
forensische Analyseprozesse
Wiederherstellung und Lessons Learned
Ohne IRP ist ein Unternehmen im Ernstfall handlungsunfähig – mit einem gut strukturierten Plan dagegen sicher, koordiniert und auditfest.
BCP – Business Continuity Plan
Der Business Continuity Plan (BCP) beschreibt, wie der Geschäftsbetrieb trotz Störung aufrechterhalten werden kann. Das betrifft nicht nur IT-Ausfälle, sondern auch Brand, Stromausfall, Pandemien oder Lieferengpässe.
Der BCP enthält:
Analyse kritischer Geschäftsprozesse
Notfallprozesse und Ausweichlösungen
Mindestanforderungen an IT-Systeme und Personal
Kommunikationswege im Krisenfall
Übergangsstrategien bis zur Normalisierung
Mit einem gut entwickelten BCP zeigen Sie nicht nur Verantwortung und Weitsicht, sondern erfüllen auch Anforderungen aus Normen wie ISO 27001 oder dem BSI-Grundschutz.
DCP – Disaster Recovery Plan
Der Disaster Recovery Plan (DCP) ist der technisch orientierte Wiederherstellungsplan für Systeme, Daten und Infrastrukturen. Nach einem schwerwiegenden Vorfall (z. B. Ransomware-Angriff, Totalverlust von Servern, Feuer etc.) regelt der DCP:
Backup-Strategien & Wiederherstellungspunkte
Reihenfolge der Systemwiederherstellung (Prioritäten)
Wiederanlaufpläne für Infrastruktur & Netzwerke
Ansprechpartner für IT-Dienstleister & Cloudanbieter
Testzyklen und Wiederanlaufprotokolle
Ohne DCP kann es Tage oder Wochen dauern, bis Ihre IT wieder arbeitsfähig ist – mit einem durchdachten Plan sind Sie in Stunden oder Minuten wieder im Betrieb.
Warum diese Pläne heute Pflicht sein sollten
Ein Cyberangriff kann heute existenziell bedrohlich sein – vor allem dann, wenn sensible Kundendaten, Geschäftsdokumente oder personenbezogene Informationen in die falschen Hände geraten. Die Folgen reichen von:
Reputationsverlust
rechtlichen Konsequenzen (z. B. DSGVO-Bußgelder)
Betriebsstillstand über Tage oder Wochen
bis hin zur Insolvenz
Besonders in datenverarbeitenden Branchen oder bei öffentlichen Auftraggebern ist es nicht mehr optional, IT-Notfallvorsorge zu betreiben – sie ist verpflichtend und prüfungsrelevant.
Ich unterstütze Sie von Grund auf: bei der Planung, Ausarbeitung und auch bei der regelmäßigen Aktualisierung und Testung Ihrer Pläne, abgestimmt auf Ihre IT-Systeme, Geschäftsprozesse und gesetzlichen Anforderungen.
Häufige Fragen zu IRP, BCP & DCP Cybersecurity Plänen
1. Was ist der Unterschied zwischen IRP, BCP und DCP?
IRP beschreibt, wie man auf Sicherheitsvorfälle reagiert. BCP regelt, wie der Geschäftsbetrieb bei Störungen weiterläuft. DCP konzentriert sich auf die technische Wiederherstellung nach einem IT-Ausfall. Alle drei Pläne ergänzen sich und sind gemeinsam essenziell.
2. Muss ich einen Cyber-Sicherheitsvorfall melden?
Ja, bei einem Vorfall mit personenbezogenen Daten besteht laut DSGVO Meldepflicht an die zuständige Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden. In Deutschland sind das die jeweiligen Landesdatenschutzbehörden.
3. Was passiert, wenn ich keinen Notfallplan habe und ein Angriff erfolgt?
Ohne IRP, BCP und DCP fehlt es an klaren Handlungsanweisungen, Zuständigkeiten und Technik-Szenarien – das kann im Ernstfall zu chaotischen Abläufen, langen Ausfällen und rechtlichen Konsequenzen führen.
4. Wer sollte in einem IRP eingebunden sein?
IT-Verantwortliche, Geschäftsführung, Datenschutzbeauftragte, ggf. externe IT-Dienstleister – je nach Unternehmensstruktur auch HR, PR und Notfallkontakt zur Polizei oder zum CERT.
5. Wie oft müssen IRP, BCP und DCP aktualisiert werden?
Mindestens einmal pro Jahr oder bei größeren Änderungen in der IT-Landschaft. Zusätzlich sollten die Pläne regelmäßig getestet werden – z. B. in Form von Simulationen oder Übungen.
6. Was kostet die Erstellung dieser Pläne durch einen Experten?
Das hängt vom Umfang und der Komplexität Ihres Unternehmens ab. Ich biete transparente Pakete – von der Erstberatung bis zur Umsetzung und Dokumentation, auch modular buchbar.
7. Gibt es gesetzliche oder normative Vorgaben für solche Pläne?
Ja. Für viele Unternehmen gelten je nach Branche Anforderungen aus der DSGVO, dem BSI IT-Grundschutz, ISO 27001, NIS2-Richtlinie oder branchenspezifischen Vorgaben. Ein professionell erstellter Plan hilft, diese Anforderungen zu erfüllen.
Cybersecurity ist kein Zustand, sondern ein Prozess. Mit IRP, BCP und DCP schaffen Sie die Grundlage, Ihre Organisation krisenfest, reaktionsfähig und compliant aufzustellen – bevor der Ernstfall eintritt. Ich unterstütze Sie gern.