Risikobeschreibungen & GPSR

Schützen Sie sich und Ihre Kundschaft: Ich erstelle professionelle Risikobeschreibungen inklusive aller GPSR-relevanten Angaben, um Ihre Produkthaftung optimal zu managen.

Risikobeschreibungen & GPSR – Produktsicherheit dokumentieren

Schützen Sie sich und Ihre Kunden: Ich erstelle professionelle Risikobeschreibungen für Ihre Produkte – inklusive aller relevanten Angaben, die nach der neuen General Product Safety Regulation (GPSR) verpflichtend sind. So unterstützen Sie die Produktsicherheit aktiv, senken Ihr Haftungsrisiko und kommen gleichzeitig Ihrer Informationspflicht als Hersteller, Händler oder Importeur nach.

Gerade im Onlinehandel – etwa in Webshops, auf Marktplätzen oder bei internationalem Vertrieb – ist die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen zur Produktsicherheit unerlässlich. Die GPSR (EU-Verordnung 2023/988) bringt neue, weitreichende Pflichten mit sich – sowohl in der Darstellung als auch in der Dokumentation von Risiken, Warnhinweisen und Produktinformationen.

Was sind Risikobeschreibungen?

Risikobeschreibungen sind standardisierte Hinweise auf mögliche Gefahren, die bei der Nutzung eines Produkts auftreten können – auch bei vorhersehbarem Fehlgebrauch. Diese Beschreibungen sind verpflichtend, wenn ein Produkt Risiken für die Gesundheit, Sicherheit oder das Eigentum der Nutzer:innen birgt. Sie müssen:

  • verständlich und sichtbar formuliert

  • vollständig dokumentiert

  • und für Verbraucher:innen jederzeit zugänglich sein.


Ob physisches Produkt, technisches Gerät oder Spielzeug – jedes Produkt braucht eine Risikoabschätzung, die sich an realen Gefährdungen orientiert.

Was regelt die neue GPSR konkret?

Die General Product Safety Regulation (GPSR) ersetzt die bisherige EU-Richtlinie zur Produktsicherheit und bringt verschärfte Anforderungen für alle Akteure in der Lieferkette. Unter anderem verlangt sie:

  • transparente Kennzeichnung potenzieller Risiken

  • vollständige Produktinformationen in der Landessprache des jeweiligen Marktes

  • digitale Produktinformationen (z. B. in Online-Shops) mit klar erkennbaren Warnhinweisen

  • Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen

  • und die Pflicht zur aktiven Überwachung von Produkten im Markt


Die GPSR gilt seit 13. Dezember 2024 verbindlich in der gesamten EU – auch für kleine Onlinehändler.

Mein Leistungsangebot im Bereich Produktsicherheit & Risikobeschreibungen

Ich unterstütze Unternehmen dabei, ihre Produktinformationen gemäß den Anforderungen der EU-Verordnung 2023/988 (GPSR) transparent, verständlich und strukturiert aufzubereiten – speziell im Bereich der Risikobeschreibungen für physische Produkte.

Wichtig: Die Verantwortung für die Produktsicherheit und die vollständige technische Dokumentation – einschließlich der Konformitätserklärung – liegt immer beim Hersteller bzw. Gewerbetreibenden. Meine Arbeit basiert deshalb auf bereits vorhandenen Produktunterlagen und Konformitätserklärungen, die mir zur Verfügung gestellt werden.

Darauf aufbauend biete ich folgende Leistungen an:

  • Erstellung von Risikobeschreibungen nach GPSR-Vorgaben auf Basis vorliegender Dokumente

  • Formulierung verständlicher Warn- und Produkthinweise für Verbraucher:innen

  • Beratung zur Integration dieser Inhalte in Webshops, PDFs, Verpackungen oder Manuals

  • Überarbeitung bestehender Produkttexte zur Optimierung hinsichtlich GPSR-Konformität & Verständlichkeit

  • Hinweise zur Abgrenzung von Pflichten zwischen Händler, Hersteller und Importeur (keine Rechtsberatung)

  • Verknüpfung mit Themen der IT-Sicherheit, z. B. bei digitalen oder vernetzten Produkten (Cybersecurity-Risiken, Datenschutz)


Ich bereite diese Inhalte praxisnah und zielgruppengerecht auf – mit klarem Fokus auf Verständlichkeit und die tatsächlichen Nutzungssituationen Ihrer Kund:innen. So erhalten Sie Texte, die nicht nur konform, sondern auch sinnvoll und wirksam sind – ohne dabei die Verantwortung aus der Hand zu geben.

FAQ - Häufige Fragen zur GPSR & Risikobeschreibungen

1. Was genau ist die GPSR und wer muss sie beachten?
Die GPSR ist die neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit und gilt für alle Unternehmen, die Produkte an Verbraucher:innen verkaufen – egal ob Händler, Hersteller oder Importeure. Auch kleine Webshops sind betroffen.

2. Müssen Risikobeschreibungen auch bei scheinbar ungefährlichen Produkten enthalten sein?
Ja, sofern ein vorhersehbarer Fehlgebrauch oder potenzielle Gefährdung besteht, ist eine Risikobeschreibung sinnvoll und rechtlich empfohlen – besonders bei mechanischen, elektrischen oder kindernahen Produkten.

3. Muss ich Risikohinweise auch im Onlineshop anzeigen?
Ja, laut GPSR müssen alle sicherheitsrelevanten Informationen online direkt beim Produkt klar sichtbar und verständlich sein – auch schon vor dem Kauf.

4. Was passiert, wenn ich keine Risikobeschreibungen habe?
Fehlende oder fehlerhafte Risikohinweise können zu Abmahnungen, Produktrückrufen, Verkaufsverboten und Bußgeldern führen – auch durch Verbraucherschutzbehörden oder Plattformbetreiber.

5. Wie erstelle ich eine Risikobeschreibung korrekt?
Eine Risikobeschreibung sollte konkret, eindeutig und nachvollziehbar formuliert sein. Ich unterstütze Sie bei der inhaltlichen Ausarbeitung, normgerechten Formulierung und technischen Bewertung.

6. Sind die Risikohinweise Teil meiner Produkthaftung?
Ja. Eine klare und vollständige Risikobeschreibung kann haftungsbegrenzend wirken, während unklare oder fehlende Hinweise im Schadenfall zu erhöhter Haftung führen können.

7. Können Sie GPSR-Texte vom Hersteller anpassen oder übernehmen?
Ja. Oft liefern Hersteller allgemeine GPSR-Texte mit – ich prüfe diese auf Verständlichkeit, Relevanz für den Zielmarkt und optimiere sie für den Einsatz im deutschen Webshop oder Printbereich.

Produktsicherheit beginnt mit Transparenz. Mit rechtssicheren, verständlichen Risikobeschreibungen und einer GPSR-konformen Darstellung schützen Sie sich, Ihre Kunden , Kundinnen – und Ihr Unternehmen.